So lange wie möglich zu Hause leben

Seniorenliga-Broschüre „Die Immobilien-Leibrente“

Bonn, 11.09.2017 Obwohl sie mietfrei wohnen, müssen sich viele Immobilienbesitzer im Ruhestand einschränken. Auf sie kommen nach dem Eintritt in die Rente zusätzliche Kosten zu - sei es für einen Pflegedienst oder den altersgerechten Umbau der Immobilie. Ein kostenloser Ratgeber „Die Immobilien-Leibrente“ der Deutschen Seniorenliga zeigt auf, wie man mit der „Rente aus Stein“ den Verbleib im Immobilieneigentum und dessen Instandhaltung sichern kann.

Die meisten Menschen möchten so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen bleiben. Mehr als 90 Prozent der über 65-Jährigen leben bei weitgehend guter Gesundheit in ihrer vertrauten Umgebung. Jeder zweite Rentner in Deutschland wohnt sogar in der eigenen Immobilie. Ein Auszug kommt für die wenigsten in Frage. Nur jeder Zehnte hat schon einmal darüber nachgedacht, sein Haus oder die Eigentumswohnung zu verkaufen. „Jedoch kann nur derjenige, der frühzeitig dafür sorgt, sein Zuhause den künftigen Bedürfnissen anzupassen, sein modernisiertes Haus bis ins hohe Alter genießen“, so Erhard Hackler, geschäftsführender Vorstand der Seniorenliga. Nicht selten jedoch fehlen die finanziellen Mittel für notwendige Modernisierungs- und Umbaumaßnahmen. Der Hauseigentümer könnte die Immobilie natürlich verkaufen und sich so eine regelmäßige Zahlung sichern, doch dann müsste er ausziehen. „Viele ältere Menschen wollen aber so lange es geht in dem Haus wohnen bleiben, in dem sie einen großen Teil ihres Lebens verbracht haben. Da kann eine Immobilien-Leibrente eine sinnvolle Alternative sein“, so Hackler.

Die Immobilien-Leibrente richtet sich an Haus- oder Wohnungseigentümer ab 70 Jahren und ist für Einzelpersonen wie Paare gleichermaßen geeignet. Dieses Modell ermöglicht es älteren Hausbesitzern, den Wert ihrer Immobilie in eine lebenslange zusätzliche Rente umzuwandeln. Man verkauft Haus oder Wohnung und erhält dafür eine lebenslange monatliche Leibrente sowie ein lebenslanges Wohnrecht. Beides wird notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Um die Instandhaltung der Immobilie kümmert sich der neue Eigentümer. Auch eine Mindestlaufzeit lässt sich individuell vereinbaren, um das Risiko eines plötzlichen, frühen Todes abzudecken. In diesem Fall gehen die Rentenzahlungen für die vereinbarte Mindestlaufzeit von fünf oder zehn Jahren an die Erben.

„Interessenten sollten sich in jedem Fall umfassend beraten lassen“, empfiehlt Hackler. Die kostenlose Broschüre "Die Immobilien-Leibrente" geht auf die individuellen Situationen älterer Immobilieneigentümer ein und erklärt leicht verständlich das Prinzip der Immobilien-Leibrente im Vergleich zur Umkehrhypothek sowie weiterer Modelle der Immobilienverrentung. Bestelladresse: Deutsche Seniorenliga e.V., Heilsbachstraße 32 in 53123 Bonn. www.deutsche-seniorenliga.de/infomaterial

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