Ist die Immobilien-Rente etwas für mich?

So funktioniert die Immobilien-Rente

Die Immobilien-Rente richtet sich an Haus- oder Wohnungseigentümer ab 70 Jahren und ist für Einzelpersonen wie Paare gleichermaßen geeignet. Dieses Modell ermöglicht es älteren Hausbesitzern, den Wert ihrer Immobilie in eine zusätzliche Rente, eine Einmalzahlung oder eine Kombination aus beidem umzuwandeln. Sie verkaufen dabei Haus oder Wohnung und erhalten neben den Zahlungen ein lebenslanges, unpfändbares Wohn- und Nutzungsrecht (Nießbrauch). Dieses wird notariell beurkundet und genau wie die monatlichen Rentenzahlungen an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen.

Eine Immobilien-Rente besteht immer aus zwei untrennbaren Teilen:
  1. einer Zahlung in Form einer Rente oder Einmalzahlung oder einer Kombination aus beidem
  2. einem lebenslangen Wohn- und Nutzungsrecht (Nießbrauch)
Hausarbeit© goodluz - fotolia.com

So leben Sie weiterhin mietfrei in den eigenen vier Wänden und haben dennoch zusätzliches Geld zur Verfügung. Sie können damit zum Beispiel Ihre aktuelle Rente aufbessern und Kinder und Enkel unterstützen. Sind Sie aufgrund Ihrer sehr geringen Rente bislang womöglich auf finanzielle Hilfe von Ihren Angehörigen angewiesen, bietet die Immobilien-Rente für Sie alle eine Entlastung. Und natürlich lässt sich das Geld auch nutzen, um sich Wünsche zu erfüllen und sich den Alltag zu erleichtern.

Vielleicht möchten Sie gerne im Haushalt und bei der Gartenarbeit Hilfe in Anspruch nehmen. Oder es steigt der Bedarf an Betreuungs- und Pflegeleistungen. All das kostet Geld. Studien zeigen, dass der Geldbedarf im Alter tendenziell steigt.

Vorteile der Immobilien-Rente auf einen Blick
  • Sie haben eine zusätzliche Rente, die im Grundbuch festgeschrieben und notariell beurkundet ist.
  • Sie haben lebenslanges mietfreies Wohnrecht, das im Grundbuch festgeschrieben und notariell beurkundet ist.
  • Sie nutzen die Immobilie wie ein Eigentümer.
  • Sie haben keine Notar- und Gutachterkosten bei Vertragsabschluss.
  • Sie genießen hohe Flexibilität. Im Falle eines Auszugs kann die Immobilie von Ihnen vermietet werden.

Die Immobilien-Rente bietet hier eine Lösung, die einen unerwünschten Verkauf und Umzug in eine kleinere Wohnung oder eine Senioreneinrichtung vermeidet. Darüber hinaus können Restschulden auf Haus oder Wohnung mit einer Einmalzahlung getilgt werden. Ein weiterer Vorteil: Um die Instandhaltung der Immobilie kümmert sich, bei seriösen Anbietern, der neue Eigentümer.

Wichtig ist es, dass Sie darauf achten, dass eine Mindestlaufzeit angeboten wird. Dadurch wird das Risiko eines plötzlichen, frühen Todes abgedeckt. In diesem Fall gehen die Rentenzahlungen für die vereinbarte Mindestlaufzeit von fünf oder zehn Jahren an die Erben.

Unabhängig davon, ob es Erben gibt oder nicht – es sind nicht nur finanzielle Gründe, die die Immobilien-Rente so interessant machen. Vielen älteren Menschen ist es ein zentrales Anliegen, rechtzeitig vorzusorgen. Ganz wichtig in diesem Zusammenhang auch: Da das Wohnrecht bei einer Immobilien-Rente bis zum Lebensende des länger lebenden Partners gilt, sind vor allem Frauen abgesichert, die bei früherem Tod ihres Mannes häufig erhebliche finanzielle Einbußen hinnehmen müssen.

Die Gewissheit, dass sämtliche Angelegenheiten rund um das Eigenheim langfristig und notariell geregelt sind, ist für viele Senioren mindestens so viel wert wie die finanzielle Sicherheit im Alltag.

Für wen eignet sich die Immobilien-Rente?
  • Für Senioren mit niedrigen monatlichen Einnahmen
  • Für Senioren mit Schulden
  • Für Senioren, die auf Pflege- oder Gesundheitsleistungen angewiesen sind
  • Für Senioren, die Hilfe in Haus und Garten benötigen
  • Für Senioren, die ihre Immobilie barrierefrei umbauen wollen
  • Für Senioren mit und ohne Erben
  • Für Senioren, die ihre Nachkommen noch zu Lebzeiten unterstützen wollen
  • Für Senioren, die sich im Alter noch etwas zusätzlich leisten wollen, z. B. Reisen
Im Sinne der Familie: Beziehen Sie die Erben in die Entscheidung für eine Immobilien-Rente ein

Möglicherweise stellen Sie sich die Frage, ob Sie trotz Erben eine Immobilien-Rente abschließen sollten. Ja, das ist kein Widerspruch. Gerade wenn Sie nicht mit Ihren Kindern unter einem Dach wohnen, kann die Immobilien-Rente für alle Familienmitglieder eine ideale Lösung sein. Zum einen vermeiden Sie, dass sich Ihre Nachkommen womöglich darüber streiten, was mit der Immobilie geschehen soll. Zum anderen fallen Sie dank der zusätzlichen monatlichen Bezüge Ihren Kindern nicht finanziell zur Last. Im Gegenteil: Das vorhandene Vermögen ist so schon zu Lebzeiten für alle nutzbar.

Erben© pikselstock - stock.adobe.com

Nicht zuletzt sollten Sie sich klarmachen: Ihre Nachkommen möchten, dass es Ihnen gut geht. Sie werden mit Sicherheit erleichtert sein, wenn sie wissen, dass Sie versorgt sind, Sie nicht aufgrund finanzieller Engpässe auf Unterstützung im Haushalt und bei der Pflege verzichten müssen und vor allem auch, dass jemand da ist, der sich um die Instandhaltung Ihres Eigenheims kümmert.

Sinnvoll ist es, wenn Sie all diese Punkte mit Ihren Angehörigen besprechen und sie in Ihre Planungen einbeziehen. Die Immobilien- Rente wird damit zu einer fairen Generationenlösung.

Wie sicher ist die Immobilien-Rente?

Die Zahlungsverpflichtungen des neuen Eigentümers sollten ebenso wie das lebenslange Wohnrecht an erster Rangstelle im Grundbuch verankert sein. Wenn das der Fall ist, bietet die Immobilien-Rente mehr Sicherheiten als alle anderen Arten der Altersfinanzierung.

Klemmbrett Helder Almeida AdobeStock 61329260© Helder Almeida - stock.adobe.com

Sie behalten deshalb stets die Hand auf der Immobilie. Auch im Falle einer Zahlungsunfähigkeit des neuen Eigentümers bleibt Ihr Wohnrecht unangetastet gültig. Die offenen Zahlungspflichten sind durch eine Zwangsvollstreckung der Immobilie vollständig gesichert, denn die Summe der offenen Rentenzahlungen ist immer kleiner als der Wert der Immobilie. Eine bessere und sicherere Lösung gibt es bei keinem anderen Produkt der Altersfinanzierung. Niemand kann Eigentümer Ihres Hauses werden, ohne vorher die ausstehenden Forderungen zu bezahlen.

Übrigens: Diese Lösung ist viel besser als eine Rückübertragung. Bei einer solchen Lösung müssten Sie nämlich erhaltene Renten zurückzahlen.

Absicherung als Empfänger einer Immobilien-Rente

Bei der Immobilien-Rente wird die Rentenzahlung durch eine Reallast an erster Rangstelle im Grundbuch abgesichert.

Zusätzlich erfolgt die Eintragung des lebenslangen Wohnrechts ebenfalls an erster Stelle des Grundbuches. Weitere Sicherheiten wie zeitlich begrenzte Rücktrittsrechte bei Zahlungsausfall oder weitere Sicherungsvormerkungen können verhandelt werden.

Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf unsere Website zu analysieren.